Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen,
sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit
unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den
gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch
im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Unsere angebotenen Chemikalien sind ausschließlich für den Laborbedarf bestimmt.
- Fehlmengen oder Falschlieferungen sind innerhalb einer Frist von 1 bis 2 Wochen anzuzeigen; beanstandete
Ware darf nicht verarbeitet werden. - Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages
mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen (der eigenen
Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten) kommt. Dies werden wir auf Verlangen nachweisen.
Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu.
Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung. Wird ein
SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, werden wir ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Käufers mittels Lastschrift
einzuziehen. Der Käufer weist sein Kreditinstitut an, die von uns gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug
der Lastschrift erfolgt zum Fälligkeitsdatum. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Nicht-Bankarbeitstag, erfolgt der
Einzug zum nächsten Bankarbeitstag. Drei Bankarbeitstage vor dem Einzug wird der Käufer über den Einzug infor-
miert werden (Pre-Notifi cation). Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Eine Rückbuchung
gemäß § 675 X BGB ist nicht möglich. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung der Lastschrift entstehen, gehen
zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurden. - Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Rechte des Käufers bei Mängeln der Ware, Beschränkung dieser Rechte und Haftungsbeschränkung im AllgemeinenRechte des Käufers bei Mängeln der Ware, Beschränkung dieser Rechte und Haftungsbeschränkung im Allgemeinen - Die Rechte des Käufers setzen voraus, dass dieser offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen beim Verkäufer
gerügt hat. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. - Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind dem Verkäufer unverzüglich unter
Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen. - Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen etc. bis eine Be-
weissicherung mit dem Verkäufer oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde oder eine
einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.
Haftungsbegrenzung (auch für Lieferzeiten) - Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten ist
darüber hinaus nach Maßgabe der folgenden Ziffern eingeschränkt. - Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch
für die Haftung für das Handeln gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch für einfache Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. - Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Stoffen
wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte. - Jegliche Schadensersatzhaftung des Verkäufers ist begrenzt auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden
Schaden, sofern der Verkäufer die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen hat. - Schadensersatzansprüche aus der Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes blei-
ben unberührt. Die Haftung des Verkäufers wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Käufer der Hersteller oder
Vorlieferant binnen 4 Wochen nach Anzeige der den Schaden verursachenden Waren schriftlich mitgeteilt wird. - Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc. - Alle Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffungsgarantie oder bei
grobem Verschulden des Verkäufers. - Verpackungsmaterial kann an den Verkäufer zu Lasten des Käufers zurückgegeben werden. Transport- und Um-
verpackungen werden nicht zurückgenommen. - Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltsrechts nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aus demselben Vertragsverhältnis
hergeleitet werden, aus dem unser Anspruch geltend gemacht wird. Dabei wird auf den einzelnen Kauf und nicht
auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt. - Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma.
- Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet
und genutzt. Unsere Kunden willigen ein, dass wir Auskunfteien Daten über die Aufnahme, die Beendigung und
die Zahlungserfahrungen aus dieser Geschäftsbeziehung gem. § 29 BDSG übermitteln. Unsere Kunden können
Auskunft über die betreffenden gespeicherten Daten gem. § 34 BDSG verlangen.